Betreuungsverfügung

Vorsorge für die Zukunft

 

Die Betreuungsverfügung

Diese empfiehlt sich, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vorsorgevollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen wollen. Das Vormundschaftsgericht bestellt die von Ihnen benannte Person zum Betreuer und kontrolliert dessen Handlungen. Die Betreuungsverfügung ist auch geeignet, wenn Sie festlegen wollen, wie Ihr Leben von einem professionellen Betreuer gestaltet werden soll. Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, sich nach Ihren Wünschen zu richten, sofern Ihnen diese nicht erheblich schaden.

 

Ich,

Name, Vorname

 

Geburtsdatum, -ort

 

wohnhaft in

 

wünsche für den Fall, daß ich eine rechtliche Betreuung benötige, daß

Name, Vorname

 

Geburtsdatum, -ort

 

wohnhaft in

 

mein Betreuer werden soll.

 

Ort, Datum

Unterschrift

 

 

 

 

Zu hinterlegen bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht.