Betreuungsverfügung

Vorsorge für die Zukunft
Die Betreuungsverfügung
Diese empfiehlt sich, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine
Vorsorgevollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen wollen. Das
Vormundschaftsgericht bestellt die von Ihnen benannte Person zum Betreuer und
kontrolliert dessen Handlungen. Die Betreuungsverfügung ist auch geeignet, wenn
Sie festlegen wollen, wie Ihr Leben von einem professionellen Betreuer gestaltet
werden soll. Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, sich nach Ihren Wünschen
zu richten, sofern Ihnen diese nicht erheblich schaden.
Ich,
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Name, Vorname |
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Geburtsdatum, -ort |
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wohnhaft in |
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wünsche für den Fall, daß ich eine rechtliche Betreuung benötige, daß
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Name, Vorname |
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Geburtsdatum, -ort |
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wohnhaft in |
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mein Betreuer werden soll.
Zu hinterlegen bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht.
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