Informationen zur Betreuung

 

Was ist ein Betreuer?

Betreuer ist man nach den Vorschriften des Betreuungsgesetzes. Das Wort ist manchmal auch irreführend, weil es auch „Betreuer" bei Banken, Heimen und Versicherungen gibt, die ganz andere Aufgaben haben.

Wann wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt?

Dies ist dann der Fall, wenn jemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896).

Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und dabei den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit es dessen Wohl nicht zuwiderläuft (§ 1901). Er vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902).

Im Rahmen der vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise werden Besuche beim Betreuten, Telefonate und Schriftverkehr, z. B. mit Ämtern, Banken und Einrichtungen, durchgeführt. Hilfen sind für den Betruten nur zu organisieren, nicht jedoch z. B. die Haushaltsführung oder die Krankenpflege durch den Betreuer selbst zu machen (Bundestagsdrucksache 13/7158).

Der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmungsrecht" bedeutet nur, daß der Betreuer z.B. einen Mietvertrag unterzeichnen kann, wenn der Betreute auch selber bereit ist, dort einzuziehen. 

„Gesundheitsfürsorge" beinhaltet, daß der Arzt gegenüber dem Betreuer keine Schweigepflicht zu wahren hat, nicht jedoch, daß der Betreuer irgendwelchen Zwang (außer z.B. bei Selbstgefährdung mit richterlicher Genehmigung) ausüben kann.

Bei der "Vermögenssorge" können der Betreuer, aber auch der Betreute eigenständig finanzielle Entscheidungen treffen( außer bei einem Einwilligungsvorbehalt). Bei allen Verfügungen außerhalb des Girokontos braucht der Betreuer vorher die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. 

Wie geht der Kontakt von Betreuer und Betreuten vonstatten?

Alle 4-7 Wochen wird der Betreute besucht. Sofern dringende Dinge zu besprechen sind, komme ich am gleichen oder am nächsten Tag.

Telefonisch bin ich Montag bis Donnerstag von 9.30 – 15.00 Uhr unter meiner Büronummer zu erreichen. Falls ich in dieser Zeit außer Haus bin, ist das Handy eingeschaltet. Ansonsten stehen Anrufbeantworter und Fax Tag und Nacht bereit.

Was kostet die Betreuung?

Kosten werden immer auf Minutenbasis (Regel-Stundensatz: DM 60,- zzgl. MwSt) abgerechnet. Sofern ein Betreuter unter DM 4.500,- (in München DM 8000,-) an Vermögen besitzt, übernimmt die Kosten die Staatskasse. Die Vergütungsabrechnungen wie auch die Kontobewegungen beim Vermögen - soweit vorhanden - werden vom Vormundschaftsgericht regelmäßig geprüft

Wenn Sie weitere Fragen haben?

Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine eMail: bbuero@betr-eichstetter.de.